Beauftragung von Kunstwerken

Auftragswerke
Generell ist die Beauftragung zur Erstellung eines Kunstwerkes nach Ihren Vorstellungen möglich. Beachten Sie bitte, dass ich in Vollzeit berufstätig bin und mit einer Beauftragung somit ein hoher organisatorischer Aufwand einhergeht (Freistellung). Da ich im Bereich öffentlich-rechtlicher Verwaltung tätig bin, ist eine Beauftragung über den Zeitraum des 4. Quartals eines jeden Jahres nicht oder nur eingeschränkt möglich.